Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


klassen:druide

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Druide

Grundregelwerk Seite 105.

Es ist nicht möglich, der Macht der Natur zu widerstehen. Sie kann binnen Minuten die stärkste Festung zerstören und selbst die großartigsten Werke in Trümmer legen, indem sie sie zu Asche verbrennt, unter Schneelawinen begräbt oder unter den Wellen ersäuft. Sie kann aber auch jene, die sie respektieren, mit unbegrenzter Nahrung versorgen und ihnen atemberaubende Pracht zeigen, während die, welche ihr respektlos begegnen, ein schmerzvoller Tod erwarten kann. Du zählst zu denen, die ihren Ruf vernehmen. Voller Ehrfurcht erblickst du ihre Majestät und Kraft und bist ihr zu Diensten

ANFANGSKOMPETENZGRADE
Mit der 1. Stufe erhältst du die aufgeführten Kompetenzgrade in den folgenden Spielwerten. In allen nicht aufgeführten Spielwerten besitzt du den Kompetenzgrad Ungeübt, solange du keinen besseren Kompetenzgrad aus anderen Quellen erlangst.

WAHRNEHMUNG
Geübt in Wahrnehmung

RETTUNGSWÜRFE
Geübt in Reflexwurf
Experte in Willenswurf
Geübt in Zähigkeitswurf

FERTIGKEITEN
Geübt in Naturkunde
Geübt in einer Fertigkeit entsprechend der Wahl deines Druidenordens
Geübt in einer Anzahl weiterer Fertigkeiten in Höhe deines Intelligenzmodifikators plus 2

ANGRIFFE
Geübt im Umgang mit Einfachen Waffen
Geübt in Waffenlosen Angriffen

VERTEIDIGUNGEN
Geübt im Umgang mit Leichten Rüstungen
Geübt im Umgang mit Mittelschweren Rüstungn
Geübt in Ungerüsteter Verteidigung

KLASSEN-SG
Geübt im Druide-SG

ZAUBER Geübt in Naturzauberangriffen
Geübt in Naturzauber-SG

SCHLÜSSELATTRIBUT TREFFERPUNKTE
WEISHEIT Konstitutionsmodifikator plus 8
Mit der 1. Stufe verleiht dir deine Klassenzugehörigkeit eine Attributsverbesserung für Weisheit. Du erhöhst deine Maximum-TP auf der 1. Stufe und jeder weiteren Stufe um diesen Wert.

Während Kämpfen…

… nutzt du die Kräfte der Natur, um Gegner zu besiegen und Verbündete zu beschützen. Du wirkst Naturzauber, um dich und deine Freunde zu beschützen, ihre Wunden zu heilen oder gefährliche Tiere herbeizuzaubern, welche an deiner Seite kämpfen. Abhängig von deiner Verbindung zur Natur könntest du mächtige Elementarmagie nutzen oder die Gestalt einer furchterweckenden Bestie annehmen.

Während gesellschaftlichen Begegnungen…

… repräsentierst du das Gleichgewicht und gehst Probleme mit Vernunft an. Du suchst nach Lösungen, die nicht nur für die Natur am besten sind, sondern auch den Kreaturen dort ermöglichen, in Harmonie und Frieden zu leben. Oft schlägst du Kompromisse vor, die beiden Seiten erlaubt, das zu erlangen, was sie wirklich benötigen, selbst wenn sie nicht alles bekommen können, was sie begehren.

Während der Erkundung…

… sind deine Fähigkeiten auf dem Gebiet der Naturkunde unbezahlbar. Du spürst Gegner auf, findest den Weg durch die Wildnis und nutzt Zauber, um magische Auren in der Umgebung aufzuspüren. Du könntest sogar wilde Tiere bitten, ihre außergewöhnlichen Sinne und Spähfähigkeiten deiner Gruppe zu leihen.

Während der Auszeit…

… könntest du magische Gegenstände oder Tränke anfertigen. Alternativ könntest du dich um einen Bereich der Wildnis kümmern, dich dort mit Bestien anfreunden und die Wunden heilen, welche die Zivilisation verursacht. Du könntest anderen auch Ackerbau- und Viehzuchttechniken lehren, die ihnen ermöglichen, vom Land zu leben, ohne das natürliche Gleichgewicht zu schädigen.

Möglicherweise…

  • … verspürst du einen tiefen Respekt vor der Macht der Natur.
  • … spürst du beständig Ehrfurcht vor der Natur und möchtest auch anderen diesbezüglich die Augen öffnen, während du zugleich fürchtest, was sie ihr antun könnten.
  • … behandelst du Pflanzen und Tiere als Verbündete und arbeitest mit ihnen zusammen, um deine Ziele zu erreichen.

Andere…

  • … betrachten dich als Repräsentanten der Natur und glauben, du könntest sie kontrollieren.
  • … halten dich für einen Eremiten, der Städte und andere Leute meidet und lieber allein in der Wildnis lebt.
  • … halten dich für einen priesterähnlichen Mystiker der Natur.
klassen/druide.1596220808.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/01 08:09 (Externe Bearbeitung)