Hörbar
Grundregelwerk 633
Hörbare Aktionen und Effekte sind geräuschbasierend. Eine Kreatur kann eine Aktion dieser Kategorie nur erfolgreich ausführen, wenn sie sprechen oder anderweitig die nötigen Geräusche produzieren kann. Ein Zauber oder Effekt dieser Kategorie wirkt nur, wenn das Ziel ihn hören kann. Dies gilt nur für die geräuschbasierenden Elemente des Effektes (nach Maßgabe des SL). Dies unterscheidet solche Effekte von Schalleffekten, welche auch Ziele betroffen, die nicht hören können (z.B. taube Ziele), solange der Effekt selbst Geräusche hervorbringt.
BEDRÄNGEN, BEEINDRUCKEN, DEMORALISIEREN, ERBITTEN, HINWEISEN, LÜGEN, TIER ANWEISEN,
BEZAUBERNDE WORTE, SCHÖNE TRÄUME, WIDERNATÜRLICHES FLÜSTERN,
ANSTECKENDER KAMPFRAUSCH, DRACHENGEBRÜLL, FURCHTERREGENDER KAMPFSCHREI, GEMEINSAMER KAMPFRAUSCH,
BAUCHREDEN, BEFEHL, BOTSCHAFT, FASZINIERENDE VORSTELLUNG, GEISTERHAFTES GERÄUSCH, MAGISCHER MUND, SCHEINKREATUR, SZENISCHES TRUGBILD, ÜBERWÄLTIGENDE AUSSTRAHLUNG, UNBEGREIFLICHES LIED, VISION DES UNTERGANGS, WEHGESCHREI DER TODESFEE, WORT DER MACHT: BETÄUBUNG, WORT DER MACHT: BLINDHEIT, WORT DER MACHT: TOD,